Prüfungen nach § 26 KWG
Kreditinstitute unterliegen unabhängig von Ihrer Größe der Prüfungspflicht. Sie müssen einen testierten Jahresabschluss inklusive Lagebericht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank einreichen.
Von besonders großer Bedeutung hierbei sind die organisatorischen Pflichten gemäß §25a KWG, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Darüber hinaus spielt die Einhaltung des Geldwäschegesetztes eine große Rolle.
Die WSB Revision und Treuhand GmbH verfügt auf diesem Gebiet über langjährige Berufserfahrung seitens des zuständigen Wirtschaftsprüfers als auch innerhalb des Prüfungsteams. Somit sind wir auch bestens mit der Kommunikation sowie Korrespondenz mit öffentlichen Einrichtungen vertraut.

Ihr standortübergreifender Ansprechpartner
Diplom-Kaufmann
Matthias Volkert
WSB Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Seckenheimer Landstraße 4 | 68163 Mannheim
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